BEETZ ÜBERSETZUNGEN .  Postfach 10 02 11 . 76483 Baden-Baden

 

 

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

 

 

 

1.           Allgemeines

 

Die Ausführung aller georderten Dienstleistungen und die Lieferung aller bestellten Waren erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen, die ausschließlich und allein trotz entgegenstehender Klauseln des Auftraggebers für alle Geschäftsvorgänge und deren Folgevorgänge gültig sind.

 

Alle Abweichungen hiervon müssen unter Bezugnahme auf die betroffenen Punkte dieser AGB schriftlich in einem Vertrag fixiert sein. Andere Nebenabreden zu diesen AGB bestehen in keinem Fall.

 

Diese AGB können jederzeit von mir modifiziert werden, jedoch gilt eine evtl. neue Modifikation jeweils für die neuen Geschäftsabschlüsse, gerechnet vom Tage der Modifikation an.

 

 

2.           Garantie

 

Für die Ausführung aller Dienstleistungen werden dem Auftraggeber größtmögliche Sorgfalt und Pünktlichkeit zugesichert. Eine Schadenersatzpflicht für Nachteile und Schäden, nicht aber für deren mittelbare Folgeschäden, die dem Auftraggeber durch unkorrekte Arbeiten entstehen, übernimmt der Auftragnehmer nur für den Fall, daß grob fahrlässige Verletzungen der Sorgfaltspflicht vorliegen, nicht aber für den Fall, daß solche Fehler trotz gewissenhafter Arbeit nicht vermieden wurden oder erkennbar wurden.

 

Eine Garantie für den ordnungsgemäßen Zustand gelieferter Waren übernimmt der Auftragnehmer nur im Rahmen seiner unmittelbaren Möglichkeiten zur Einflußnahme auf die Produktionsgänge und die Lager- und Versandvorgänge.

 

 

3.           Lieferzeiten

 

Vereinbarte Liefertermine, für Dienstleistungen und für Waren, können nur eingehalten werden, sofern die nötigen Arbeitsgänge bei mir und gegebenenfalls bei meinen Vorlieferanten bzw. bei den Firmen und Institutionen, die an der Ausführung des Geschäfts mitwirken, ungestört verlaufen. Die Folgen höherer Gewalt, in welcher Form auch immer, entbinden mich in jedem Falle von der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Termine. Eine Schadenersatzpflicht bei zu später Lieferung oder bei Nichtlieferung besteht nicht.

 

 

4.           Gültigkeit der Preise

 

Die Berechnung aller Dienstleistungen und Waren erfolgt zu den Sätzen, die am Tage der Zustellung oder Lieferung gültig sind.

 

 

5.           Berechnungsmodus für Übersetzungsarbeiten

 

5.1.        Bei Berechnung nach Zeilen gilt im Sinne dieser AGB die Schreibmaschinen-DIN-Zeile mit 55 Bruttoanschlägen bzw. bei Verwendung eines elektronischen Textverarbeitungssystems eine Zeile mit 55 Bruttozeichen. Dabei zählt jeder Wortzwischenraum als ein Bruttoanschlag bzw. -zeichen. Angefangene Zeilen zählen voll. Bei eingerücktem Text bzw. bei längeren Zeilen wird die Zeilenzahl verhältnisgerecht vermindert bzw. vergrößert, d.h. sie ist mit dem Faktor a/55 zu multiplizieren, wobei a die tatsächliche durchschnittliche Anzahl der Bruttoanschläge bzw. -zeichen der betroffenen Textstellen ist. Insofern ein Zeichenzählprogramm zur Ermittlung der Zeichenzahl des betroffenen Textes gem. der vorstehenden Definition eingesetzt wird, wird die Zeichensumme des Textes durch die Zahl 55 dividiert, wobei der auf eine ganze Zahl aufgerundete Wert des Quotienten die gültige Zeilenzahl darstellt. Diese Bestimmungen gelten auch für alle anderen Berechnungsfälle, in denen die "Zeile" die Grundlage ist.

 

5.2.        Texte, deren Inhalt höchstens dem internationalen Sprachniveau der Handelskorrespondenz entspricht und untechnisch ist, werden berechnet jeweils in Preis/Zeile der Zielsprache:

 

              Tarifgruppe   A:         Fremdsprache ins Deutsche,

              Tarifgruppe   B:         Deutsch in die Fremdsprache,

              Tarifgruppe   C:        Fremdsprache in eine andere Fremdsprache außer Deutsch;

 

              d.h. demzufolge nach den Tarifen A0, B0 und C0.

 

5.3.        Texte desselben Sprachniveaus, aber mit erkennbar technischem bzw. fachsprachlichem Inhalt, werden analog nach den Tarifen A1, B1 und C1 berechnet.

 

5.4.        Texte, die schwieriger als die oben klassifizierten sind oder einen überwiegend technischen bzw. fachsprachlichen Inhalt haben, werden analog nach A2, B2 und C2 berechnet. Sofern deren Inhalt eine besondere Sorgfalt erfordert oder deren Schwierigkeitsniveau besonders hoch ist, werden diese Texte analog nach den Tarifen A3, B3 und C3 berechnet.

 

5.5.        Sollen die Texte den Ansprüchen an Urkundentreue genügen, so werden sie bei einfachem Inhalt analog nach A3, B3 und C3, bei erkennbar technischem und/oder juristischem Inhalt analog nach A4, B4 und C4 berechnet.

 

5.6.        Texte, die die Grundlage für Vertragsabschlüsse, Gesetze und Satzungen oder ähnliches bilden oder druckreif gestaltet werden, werden analog nach A4, B4 und C4 berechnet.

 

5.7.        Bedienungsanleitungen werden bei einfachem Inhalt analog nach A3, B3 und C3, bei schwierigem Inhalt analog nach A4, B4 und C4 berechnet.

 

5.8.        Bei Texten mit Wortlistencharakter kann je nach Schwierigkeit jeder Begriff als Zeile gezählt werden.

 

5.9.        Übersetzungen nach Zeit werden nach der Tarifgruppe D, s. jeweils gültige Preisliste, berechnet, dasselbe gilt für die Einarbeitungszeit, die bei Texten mit schwieriger Terminologie notwendig ist.

 

5.10.      Alle notwendigen Nebenarbeiten, außer der oben genannten Einarbeitungszeit, werden nach Tarif N, s. gültige Preisliste, in Rechnung gestellt.

 

5.11.      Bei Vorziehung einer Arbeit um mindestens einen Tag gegenüber der normalen derzeitigen Lieferzeit wird ein Eilzuschlag gemäß der jeweils gültigen Bedingungen für die Berechnung von Eilzuschlägen berechnet, welche jeweils als integraler Bestandteil dieser AGB gelten.

 

 

6.           Berechnungsmodus für sonstige Dienstleistungen

 

6.1.        Dolmetschen: Aufgewendete Zeit nach Tarifgruppe D, zuzüglich Fahrtkostenersatz nach AGB 7.2.

 

6.2.        Beratung, wie z.B. Entwurf von fremdsprachlichen Briefbögen oder anderer Geschäftspapiere etc.: Berechnung wie 6.1., aber nach Tarif N, dazu Übersetzungspreis für die ausgearbeiteten Texte nach AGB 5.

 

6.3.        Abschrift von Texten: Berechnung der geschriebenen Bruttozeichen wie in AGB 5. bestimmt.

 

6.4.        Beglaubigungen oder ähnliche Zusatzdienste: Insoweit es sich um Fremdleistungen handelt, werden alle Unkosten zum Selbstkostenpreis zuzüglich der aufgewendeten Zeit nach Tarif N und des Fahrtkostenersatzes nach AGB 7.2 berechnet.

 

6.5.        Unterricht: Aufgewendete Zeit zuzüglich Fahrtkostenersatz nach AGB 7.2. oder nur aufgewendete Zeit nach erhöhtem Stundensatz inklusive Fahrtkostenpauschale.

 

6.6.        Weitere Dienstleistungen nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach Vereinbarung.

 

 

7.           Zustellungs-, Liefer- und Fahrtkosten

 

7.1.        Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, sofern sie nicht aus einfachen Papierumschlägen besteht. Alle nötigen Porti gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle nötigen Telefonentgelte wie z.B. für die Fax- oder Datenfernübertragung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Alle Risiken für die transportierten Arbeiten und Waren trägt der Auftraggeber von dem Zeitpunkt an, in dem dieselben meine Arbeitsräume verlassen haben.

 

7.2.        Bei Zustellung durch Boten werden die direkten gefahrenen Kilometerzahlen, hin und zurück, gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet, sofern nicht besondere Regelungen vereinbart sind oder durch die Preisliste gewährt werden. Dasselbe gilt für alle notwendigen Fahrten im Rahmen bestehender Aufträge. Bei Strecken, deren Fahrtdauer fünfzehn Minuten auf dem Hinweg überschreitet, wird außerdem die Fahrtzeit nach Tarif N in Rechnung gestellt.

 

 

8.           Mengenrabatte und Blockaufträge

 

Bei größeren Auftragsvolumina, d.h. wenn innerhalb eines festzusetzenden Zeitraums bestimmte Auftragswerte erreicht oder überschritten werden, können gemäß der jeweils gültigen Preisliste Mengenrabatte für Übersetzungen eingeräumt werden.

 

Arbeiten, die wegen ihres großen Auftragsvolumens nicht auf einmal ausgeführt werden können, können als Blockorder angenommen werden. Die einzelnen Ausführungen und Lieferungen (Abrufe) werden jeweils getrennt berechnet, und zwar entweder nach den Punkten 4  und 5. dieser AGB, oder aber zu zu vereinbarenden Pauschalsätzen für jeweils gleichwertige Lieferungen. Eine Anpassung dieser Pauschalsätze an evtl. Erhöhungen der Listenpreise wird nicht ausgeschlossen.

 

 

9.           Urheberrecht

 

Bei allen fertiggestellten Übersetzungen oder von ihm ausgearbeiteten Texten behält sich der Auftragnehmer alle Urheberrechte uneingeschränkt vor, sofern nicht Sonderregelungen vertraglich in Schriftform vereinbart sind.

 

 

10.         Eigentumsvorbehalt

 

Bei allen gelieferten Arbeiten und Waren behält sich der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte uneingeschränkt bis zur vollständigen Bezahlung dieser Dienstleistungen und Waren vor. Die Eigentumsrechte sind sinngemäß auf alle weiterverarbeiteten und/oder weiterveräußerten Arbeiten und Waren bzw. deren Gegenwerte anzuwenden.

 

 

11.         Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge und Geschäfte sind der Sitz des Auftragnehmers.

 

 

12.         Zahlungsbedingungen

 

12.1.      Alle Preise, sowie alle Angebote, alle Auftragsbestätigungen und alle Rechnungen verstehen sich in Deutscher Mark, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

12.2.      Meine Rechnungen sind an meinem Sitz zahlbar ohne jegliche Abzüge von Gebühren, Porti oder sonstigen Unkosten.

 

12.3.      Meine Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto zahlbar, sofern es sich nicht um einen Privatkunden gem. Klausel 15. hiervon handelt und sofern es sich nicht um Sammelrechnungen für Unterrichtsleistungen handelt. Letztere sind sofort rein netto zahlbar. Eine Gewährung von Skonti ist bei Dienstleistungen nicht üblich. Bei Überschreitung des jeweils gewährten Zahlungsziels berechne ich Verzugszinsen in Höhe des offiziellen Basissatzes der Europäischen Zentralbank (EZB) vermehrt um 5 % p.a. ab dem Datum der Fälligkeit der Rechnung, ohne daß es dazu einer vorherigen Mahnung bedarf. Jede 2. oder weitere Mahnung bedingt zudem eine Mahngebühr von mindestens DM 10,00, bzw. € 5,00 ab dem 01.01.2002, wobei alle tatsächlichen Kosten dieser Mahnungen vom Zahlungspflichtigen zu tragen sind.

 

12.4.      Schecks gelten als Barzahlung nur dann, wenn sie mir so rechtzeitig übersandt werden, daß sie innerhalb des jeweils gewährten Zahlungsziels eingelöst werden können. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen.

 

12.5.      Schecks und Wechsel werden nur vorbehaltlich ihrer Einlösung gutgebracht. Ich übernehme keine Gewähr dafür, daß ich Proteste ordnungsgemäß erhebe.

 

12.6.      Ich behalte mir jederzeit vor, Wechsel zur Begleichung meiner Forderungen anzunehmen. Bei Annahme und Weitergabe von Wechseln trägt der Zahlungspflichtige alle Unkosten, wie Wechselsteuer und Diskontspesen. Geht ein Wechsel zu Protest, so kann ich vom Zahlungspflichtigen die sofortige Abdeckung aller noch offenen Beträge verlangen.

 

12.7.      Vorauszahlungen und Akontozahlungen werden nicht verzinst.

 

12.8.      Die Einräumung jeglicher Kredite, d.h. die Gewährung des vorstehend genannten jeweiligen Zahlungsziels und aller Kredite anderer Laufzeiten, obliegt in jedem Falle meinem Gutdünken. Bei allen gewährten Krediten kann ich vom Zahlungspflichtigen Sicherheiten verlangen. Ist letzterer nicht in der Lage, mir diese Sicherheiten auf Verlangen beizubringen, so werden alle offenen Beträge sofort zur Zahlung fällig.

 

12.9.      Die Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender Gegenansprüche ist nicht zulässig.

 

12.10.    Die Zahlungen sind nur dann gültig, wenn sie an meinen Sitz bzw. an eines meiner dem Zahlungspflichtigen bekanntgegebenen Konten gerichtet sind. Werden Zahlungen an Dritte gerichtet, so sind sie nur dann gültig, wenn diese Personen mit meiner ausdrücklichen schriftlichen Inkassovollmacht ausgestattet sind.

 

 

13.         Angebotsbindung

 

Alle von mir abgegebenen Angebote verstehen sich freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.

 

 

14.         Geheimhaltung

 

Der Auftragnehmer wird über alle Vorfälle und Informationen, die ihm bei seiner Tätigkeit im Rahmen der Dienstleistungsverträge zur Kenntnis gelangen, gegenüber Dritten Stillschweigen bewahren, sofern es sich nicht um allgemein bekannte Tatsachen handelt.

 

 

15.         Bedingungen für Privatkunden

 

15.1.      Als Privatkunde gilt jeder Auftraggeber, der eine natürliche Person ist und bei der Auftragserteilung als Privatperson auftritt. Im Zweifelsfalle genügt dazu die Vermutung, daß es sich bei solchen Personen nicht um Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches §§ 1 bis 7 außer um Minderkaufleute handelt.

 

15.2.      Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt in Abweichung von der Klausel 12.3. meiner AGB, daß alle Rechnungen an Privatkunden sofort rein netto zahlbar sind. Im allgemeinen werden Dienstleistungen und Waren an Privatkunden ausschließlich per Nachnahme ausgeliefert.

 

15.3.      Für jeden Auftrag, bzw. bei mehreren Aufträgen, die zeitlich und technisch wie ein Arbeitsvorgang ausgeführt werden können, wird für Privatkunden bei jedem Abrechnungsvorgang eine Bearbeitungsgebühr erhoben, deren Höhe aus der jeweils gültigen Preisliste ersichtlich ist. Die Bearbeitungsgebühr kann nach Gutdünken des Auftragnehmers entfallen, wenn der Privatkunde regelmäßig Aufträge erteilt. Als regelmäßig gilt dabei, wenn der jeweilige zeitliche Abstand zwischen mindestens sechs Aufträgen nicht zwei Monate überschreitet.

 

 

16.         Mindestsatz je Auftrag (Auftragsmindestwert)

 

16.1.      Bei Aufträgen, deren Arbeiten nach Zeilen berechnet werden, wird je Auftrag eine Zeilenmindestzahl berechnet, die in der jeweils gültigen Preisliste festgesetzt ist.

 

16.2.      Bei mehreren Aufträgen, die zeitlich und technisch wie ein Arbeitsvorgang ausgeführt werden können, bezieht sich die jeweilige Zeilenmindestzahl auf den Gesamtwert dieser Aufträge.

 

16.3.      Bei Aufträgen, die nach Zeit berechnet werden, wird je Inanspruchnahme der Dienstleistung bzw. der Dienstleistungen mindestens eine Stunde (6O Minuten) und dann jede weitere angefangene halbe Stunde berechnet, sofern in der jeweils gültigen Preisliste nichts anderes bestimmt ist.

 

 

17.         Gesondert abgefaßte Bedingungen

 

17.1.      Alle gesondert abgefaßten Bedingungen, z.B. für weitere hier nicht aufgeführte Dienstleistungen, sind als integraler Bestandteil dieser AGB zu betrachten, wenn sie hierauf Bezug nehmen und dort auf die Gültigkeit dieser AGB verwiesen wird. In diesem Sinne gelten jeweils diese gesonderten Bedingungen und diese AGB zusammen, als ob sie in einem Dokument abgefaßt wären. Die jeweils gültige Preisliste ist in jedem Falle als Teil dieser AGB zu betrachten.

 

 

18.         Fortdauernde Gültigkeit

 

18.1.      Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen, auch solche in gesonderten Dokumenten abgefaßte, ungültig sein oder werden, gleich aus welchem Grunde, so behalten die jeweils restlichen Bedingungen ihre volle Gültigkeit, und jede ungültig gewordene Bedingung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn der ungültig gewordenen möglichst nahekommt und dennoch rechtlichen Bestand hat.

 

 

 

BEETZ ÜBERSETZUNGEN

Hans-Heinrich Beetz

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Diese Fassung ist ab 01. Juli 2010 gültig.